30.06.2025, 17.02
Die Kirchgemeindeversammlung, an welcher 54 stimmberechtigte Personen sowie 1 Gast teilgenommen haben, hat folgende Beschlüsse gefasst und Informationen enthalten:
Jahresrechnung 2024
Bei der Gewinnverwendung wird vom Kirchenrat beantragt, dass CHF 40’000.00 vom Ertragsüberschuss von CHF 370’315.17 an die Katastrophenhilfe zugunsten von Blatten, VS gespendet werden. Sie sollen im Rahmen eines Projekts der Kirche Blatten verwendet werden. Der Antrag, den verbleibenden Ertragsüberschuss von CHF 330’315.17 an die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre (Freies Eigenkapital, Konto 2999.00) zuzuweisen, wird einstimmig angenommen. Auf Antrag der RPK genehmigt die Versammlung die Jahresrechnung 2024 einstimmig und erteilt dem Kirchenrat und der Rechnungsführerin, unter Verdankung der geleisteten Arbeit, Entlastung.
Kreditbegehren: Orgel Pfarrkirche Menzingen – Ersatz Computer/Elektronikteile
Der Kirchenrat stellt den Antrag, für den „Ersatz Computer/Elektronikteile Kirchenorgel“ einen Kredit von CHF 60‘000.00 zu Lasten der laufenden Rechnung zu sprechen. Der Antrag wird ohne Gegenstimme
Kreditbegehren: Fassadensanierung Kirche Finstersee
Der Kirchenrat stellt den Antrag, für die Ausführung Fassadensanierung Kirche St. Karl Borromäus in Finstersee einen Kredit von CHF 420‘000.00 zu Lasten der laufenden Rechnung zu sprechen. Der Antrag wird ohne Gegenstimme angenommen.
Budget 2026
Das Budget 2026 weist einen Ertrag von CHF 2’440’00.00 und einen Aufwand von CHF 2’260.500.00 auf. Der Kirchenrat geht somit von einem Gewinn von CHF 179’500.00 aus, wobei möglich ist, dass die St. Bartholomäus-Kapelle noch saniert werden kann. Der Gewinn würde
sich dann entsprechend reduzieren. Das Budget wird durch die Kirchgemeindeversammlung einstimmig genehmigt. Das Beibehalten des Steuerfusses von 9% des kantonalen Einheitssatzes wird einstimmig genehmigt.
Neues Personalreglement
Der Kirchenrat beantragt, dass die katholische Kirchgemeinde Menzingen ein neues, im ganzen Pastoralraum Berg einheitliches Personalreglement gemäss vorgelegter Fassung per 1. Januar 2026 einführt. Nach einer kurzen Diskussion wird dieser Antrag einstimmig angenommen.
Anpassung Entschädigungen Kirchenrat und Rechnungsprüfungskommission
Der Kirchenrat beantragt, dass die katholische Kirchgemeinde Menzingen die Entschädigung für Mitglieder des Kirchenrats sowie der Rechnungsprüfungskommission ab 2026 neu festlegt. Sie orientiert sich dabei an den Ansätzen, die im ganzen Pastoralraum Berg verwendet werden. Der variable Teil soll dabei zurückhaltend eingesetzt werden. Der Antrag wird ohne Gegenstimme und mit 3 Enthaltungen angenommen.